Beratungsleistung

Ernährungsberatung bei

  • Nahrungsmittelallergien und -unverträglichkeiten
  • Pseudoallergien (biogene Amine, Farb- und Konservierungsstoffe, Benzoesäureverbindung, Aromastoffe )
  • Laktoseintoleranz
  • Fruktosemalabsorption
  • Sorbitunverträglichkeit
  • Reizdarm (mit und ohne FODMAP-Konzept)
  • Zöliakie
  • Nicht-Zöliakie-Nicht-Weizenallergie-Weizensensitivität
  • Morbus Crohn
  • Erkrankungen der Speiseröhre (Refluxerkrankungen, eosinophile Ösophagitis)
  • Pankreaserkrankungen
  • Divertikulose des Dickdarmes
  • (Nicht alkoholische) Fettleber
  • Chronische Obstipation (Verstopfung)

Ernährungs-Coaching zu

  • Übergewicht
  • Lipödem (mit ernährungstherapeutischen Ansätzen)

Ernährungsberatung ist durch die Krankenkassen nach § 43 SGB V erstattungsfähig. Dazu brauchen Sie eine Notwendigkeitsbescheinigung vom Arzt in der die festgestellten Diagnosen stehen und die Beratungsnotwendigkeit aufgezeigt ist. Um Ihnen und dem Arzt die Arbeit zu ersparen, habe ich hier eine Notwendigkeitsbescheinigung vorbereitet, diese können Sie ebenfalls in Materialien unter dem Info-Center finden. Das Honorar orientiert sich an den Empfehlungen des Berufsverbandes für Ernährung und Diätetik VfED und wird auf Anfrage gerne weitergegeben. Die Erstattungshöhe des Beratungshonorars hängt von der jeweiligen Krankenkasse ab. Im Einzelfall möchte die Krankenkasse einen Kostenvoranschlag und entscheidet dann über die Kostenerstattungshöhe.

Damit Sie besser für sich entscheiden können, ob Sie bei mir richtig aufgehoben sind, können wir gerne ein kostenfreies 15-minütiges Vorgespräch führen. Das Vorgespräch erfolgt in der Regel telefonisch.

INFO-CENTER

Info-Center Wissen Wiki

Zu den Informationen

Was ist eigentlich ...
eine Nahrungsmittelunverträglichkeit

BLOG

Activity Feed Tag News Neuigkeiten

Zum Blog

Artikel und Themen rund um Ernährung