Info zur Ernährungsberatung
Ernährungsberatung ist durch die Krankenkassen nach § 43 SGB V erstattungsfähig. Dazu brauchen Sie eine Notwendigkeitsbescheinigung vom Arzt in der die festgestellten Diagnosen stehen und die Beratungsnotwendigkeit aufgezeigt ist. Um Ihnen und dem Arzt die Arbeit zu ersparen, habe ich hier eine Notwendigkeitsbescheinigung vorbereitet, diese können Sie ebenfalls in Materialien unter Beratungsleistung oder dem Info-Center finden. Die Erstattungshöhe des Beratungshonorars hängt von der jeweiligen Krankenkasse ab. Im Einzelfall möchte die Krankenkasse einen Kostenvoranschlag und entscheidet dann über die Kostenerstattungshöhe.
Essen ist ein Bedürfnis - genießen eine Kunst (Rochefoucauld)
Trotz oder gerade wegen Ihrer Erkrankung möchte ich Sie ein Stück zu mehr Genuss begleiten.
Ich freue mich, Ihnen weiterzuhelfen - rufen Sie mich gerne zu einem unverbindlichen Erstgespräch an.